Noch Fragen? Tel.: 040 | 73446410 oder Email: info@sunrise-jugendreisen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sunrise Jugendreisen

A.S. Reiseveranstaltungs GmbH
Zentrale Hamburg
Georgswerder Bogen 4
D-21109 Hamburg


Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Mathias D. Kampmann, Jürgen Schwahn
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HR B 23 719
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE 118 522 341

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1. Anmeldung

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung an Sie zustande.

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an welches wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das Sie innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises) annehmen können.

1.4. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder Internet erfolgen. Bei Internet-Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg.

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2. Zahlungsbedingungen

2.1. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von 20% des Reisepreises, mindestens Euro 26,- höchstens je doch Euro 256,- pro Reiseteilnehmer zu leisten, wobei die Aushändigung des Sicherungsscheines (gemäß § 651 k BGB) erfolgt.

2.2 . Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.

2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von Euro 2,60 pro Mahnung in Rechnung stellen.

2.4. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs der A.S. Reiseveranstaltungs GmbH für die Rückreise entstehen, sind
gemäß § 651 k BGB insolvenzversichert. Durch den Erhalt des Sicherungsscheins wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen die tour VERS GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg begründet.

2.5. Für die Unterbringung in unseren Zelten, Bungalows, Caravans, Hotels und Apartments wird in der Regel eine Kaution fällig, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird. Näheres kann den Reiseunterlagen entnommen werden.

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3. Leistungen

3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.

3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer (80x40x40cm) und ein (1) Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen.

3.3. Die Durchführung der von uns angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen erreicht wird.

3.4. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers
vermitteln, vertrags-fremden Leistungen sind nicht Bestandteile der Reiseverträge. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen wir als Reiseveranstalter Fremdleistungen soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich daraufhinweisen, haften wir nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit uns kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

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4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Wir können bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht wird. Abweichende Mindestteilnehmerzahlen sind in der Katalogausschreibung angegeben. 

4.2. Wird die Reise nach Vertragsabschluss in Folge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

4.3. Der Reiseveranstalter verlangt ausdrücklich, dass der Reisende die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Reisende gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, behält der Veranstalter sich vor, ihn nach Abmahnung im Wiederholungsfall von der weiteren Reise auszuschließen. Das gleiche gilt, wenn der Reisende das Miteinander in der Reisegruppe unzumutbar beeinträchtigt, oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Grobe Verstöße  (z.B. Straftaten, wir vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, Diskriminierung, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) können einen sofortigen Ausschluss von der Reise nach sich ziehen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Kündigt der Reiseveranstalter aus einem der genannten Gründe, behält er den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Es ist dem Kunden vorbehalten, den Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungsmöglichkeit der Reiseleistungen an zu rechnen.

4.4. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.5. Wir sind verpflichtet, Sie über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

4.6. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/ Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens
jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

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5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine Entschädigungspauschale verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:

5.3. Buspauschalreisen und Flugpauschalreisen:

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt 15%
  • ab 44. Tag bis 29. Tag vor Reiseantritt 30%
  • ab 28. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
  • ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%
  • ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
  • 1 Tag vor Reiseantritt/Anreisetag bzw. Nichtanreise 90%

Bei Flugreisen werden bei Sondertarifen der Airlines Stornokosten in Höhe von 90 % berechnet. Ihnen bleibt, uns im Einzelfall ein geringerer Schaden nachzuweisen.

5.5. Wir sind berechtigt, den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.

5.6. Bei NO SHOW (nicht angekündigtes Fernbleiben der Reise), erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.

5.7. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung, statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter
Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen, verlangen. Sie haben die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

5.8. Wird auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Teilnehmernamens, Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Euro 26,- zu berechnen. Bei Flug sind wir berechtigt, die Stornogebühren der jeweiligen Airline zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen
werden. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, wird dadurch nicht berührt. Ihnen bleibt, uns im Einzelfall geringeren Schaden nachzuweisen.

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6. Haftung

6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2. Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sobald
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende
oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. Wir bitten um Verständnis, dass unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Ihres Gepäcks rund um die Uhr nicht leisten können. Wir können daher nicht für Gepäckverlust haften, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir empfehlen Ihnen, eine Gepäckversicherung abzuschließen.

6.3. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von Euro 4090,- vereinbart. Liegt der Reisepreis über Euro 1360,- so ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch unser Rundum-Sorglos-Versicherungspaket abzudecken.

6.4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.

6.5. Die A. S. Reiseveranstaltungs GmbH haftet nach § 651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, etc) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen
sind.

6.6 Das Zugticket ist auf jeder Strecke vom Abfahrtsort bis zum Zielort gültig und kann nur über den Reiseveranstalter gebucht werden. Die Geltungsdauer der Fahrtkarte beträgt für Hin- und Rückfahrt 2 Tage nach Fahrtantritt. Mit dem Ticket hat der Kunde freie Zugwahl. Verspätungen müssen bei der Deutschen Bahn geltend gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Reklamationen der Bahnkunden.

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7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.

7.2. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

7.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so wenden Sie sich bitte direkt an den Reiseveranstalter,Sunreise Jugendreisen/ A.S. Reiseveranstaltungsgesellschaft m.b.H., Georgswerder Bogen 4, 21109 Hamburg.

7.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.

7.5. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz vom Reiseveranstalter,Sunreise Jugendreisen/ A.S. Reiseveranstaltungsgesellschaft
mbH, Georgswerder Bogen 4, 21109 Hamburg, schriftlich geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei Ihrem örtlichen Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

7.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.

7.7. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist solange gehemmt, wie zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn eine Seite die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

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8. Pass, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

8.1. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

8.2. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.

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9. Gültigkeit

9.1. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der Vorherigen.

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10. Unwirksamkeit

10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.